Gedanken, Wissen und Spaß aus dem Pflasterlaster
Veröffentlicht am 20.09.2026 / 12:00
Notfallreform: Wie kommt die richtige Hilfe zum Patienten?
Ein Mensch braucht Hilfe. Doch welche Nummer ist zuständig? Wer übernimmt nach der telefonischen Einschätzung? Und gibt es dort überhaupt Personal, einen Termin oder einen freien Behandlungsplatz?
In dieser Fachfolge sprechen Max Trapp und Notfallsanitäter Samy Splint über die geplante Notfallreform und darüber, was sich im Alltag tatsächlich verbessern müsste.
Darum geht’s
Danke, Stefanie Drese!
Ein herzliches Dankeschön an Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, für ihren kurzen Gastauftritt per Sprachnachricht.
Sie stellt das geplante Telemedizin-Netz Nord-Ost (TENNO) vor. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen damit zunächst Krankenhäuser digital verbinden und medizinische Expertise standortübergreifend verfügbar machen. Weitere Versorgungsbereiche sollen perspektivisch eingebunden werden.
Der Beitrag beschreibt ein Vorhaben im Aufbau. TENNO ist ein eigenes Länderprojekt und nicht mit der bundesweiten Notfallreform gleichzusetzen.
Offizielle Informationen zu TENNO und zur Zusammenarbeit der beiden Länder
Eure Fragen und Erfahrungen
Was müsste sich aus eurer Sicht zuerst ändern? Schreibt uns einen Kommentar bei Spotify oder schickt uns eine Text- beziehungsweise Sprachnachricht per WhatsApp an 0381 87398112.
Bitte keine Anrufe und keine Gruppeneinladungen. Auch Kinderfragen zu Rettungsdienst, Erster Hilfe und Gesundheit sind willkommen – für Retterview Kids!
Persönliche Meinung und Stand der Folge
Unsere Bewertungen sind ausschließlich unsere persönlichen Meinungen. Wir sprechen weder für unsere Arbeitgeber noch für einen Landkreis oder andere Organisationen.
Die Folge bezieht sich auf den Stand vom 19. September 2026. Gesetzentwurf, Verbandsforderungen und geltendes Recht sind zu unterscheiden. Die Quellen dokumentieren unterschiedliche Positionen; ihre Verlinkung bedeutet keine vollständige Zustimmung unsererseits.
Bei lebensbedrohlichen Notfällen gilt in Deutschland: 112. Für dringende, nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Praxisöffnungszeiten, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117.
Quellen: Gesetzentwurf und Verfahren
Quellen: Rettungsdienst, Hilfsorganisationen und Luftrettung
Quellen: Ärzteschaft, Notaufnahmen und Pflege
Weitere Perspektiven aus unserer Vorbereitung
Nicht alle Positionen konnten wir in dieser Folge ausführlich besprechen:
Versorgungsangebote und Projekte
Rechtliche Grundlagen und Verantwortung
Handlungsempfehlungen und Checklisten ersetzen keine Prüfung der jeweils geltenden örtlichen Vorgaben.
Zum Fachwörterquiz und zur Schlaganfallerkennung
Werbung
Diese Folge enthält eine HOLY-Werbeintegration.